Im Dezember 2003 hat Deutschland zusammen mit 139 weiteren Staaten eine UN-Konvention (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) unterzeichnet, die zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern verpflichtet. Die meisten der Unterzeichnerstaaten haben sie bereits ratifiziert, aber Deutschland ist der Forderung bisher nicht nachgekommen.
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