“Mindestens 162 Patienten-Dokumente des Hilfsvereins für psychisch Kranke Rems-Murr in Winnenden waren im Internet einsehbar. Das hat ein Prüfteam des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel herausgefunden. Von einem Hacker-Angriff spricht Almuth Hagen, Vorsitzende des Hilfvereins.” Quelle: ZVW.de
Die Schulbuchverlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit der digitale Kopien für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Ab dem zweiten Schulhalbjahr 2011/2012 wird die vertragliche Regelung wirksam, mit der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, bei mindestens 1% der Schulen nach Plagiaten zu suchen. Des weiteren werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert dies als Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft, und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.
“Es ist schlicht unerhört was die Verlage hier von den Ländern einfordern, und als ob dies nicht genug wäre, stimmen die Länder auch noch zu. Mit diesem Paukenschlag zugunsten der Verlage und gegen die Lehrkräfte haben die zuständigen Kultusminister bewiesen, wie sehr sie ihren Lehrern und Lehrerinnen vertrauen. Nämlich gar nicht.” kritisiert Philip Köngeter, Kreiskoordinator der Piratenpartei Rems-Murr-Kreis. “Deutschland hat einen historisch erarbeiteten Ruf als ‘Volk der Dichter und Denker’. Wenn wir unseren hohen Anspruch als Bildungsnation erfolgreich in die Zukunft tragen wollen, müssen wir dafür Verantwortung übernehmen, indem wir uns dabei selbst keine Steine in den Weg legen” fügte Doris Kimmel hinzu.
Was bei einem vermeintlichen Fund auf der Festplatte geschieht, ist unklar: Was erfährt der Verlag und wie werden diese Daten übermittelt? Wer darf Daten löschen? Kann gar die komplette Festplatte beschlagnahmt werden? Welche disziplinar- und zivilrechtlichen Konsequenzen hat dies für betroffene Lehrkräfte?
Die Piratenpartei fordert generell eine freie Verwendung von Lehrmitteln unter freien Lizenzen (z.B. Creative Commons Licence). Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten. “Viele Arbeitsmaterialien werden ohnehin bereits von den Lehrkräften selbst hergestellt und untereinander geteilt”, erläutert Philip und verweist dabei auch auf die Lehrer bei den Piraten im Rems-Murr-Kreis. “Deutschland wirft sich mit solchen abstrusen Verträgen nicht nur datenschutztechnisch sondern auch im Bildungsbereich weit zurück. Lehrer fühlen sich beobachtet, und die Schulleiter werden als Handlanger der Verlage eingesetzt. Das kann und darf einfach nicht sein.”
Die Regelung wurde im Rahmen des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG [1] zwischen den Bundesländern, der VG Wort, der VG Musikedition und der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) geschlossen. Darin verpflichten sich die Länder dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen. Diese Kosten sind eine Form von Bildungsgebühren und schränken den Zugang zu Bildung ein. Auch deshalb lehnt die Piratenpartei den Vertrag ab. Des weiteren ist es vielen Bürgern unverständlich, wenn der Staat an die Verlage bereits eine pauschale Kopiergebühr bezahlt, weswegen dann eine Suche nach möglichen Plagiaten noch Sinn machen sollte.